Verschärfte Zugangsbeschränkungen zu den Trainingsstätten

Ab dem 16. September 2021 gelten verschärfte Zugangsbeschränkungen zu Innensportanlagen, darunter fällt auch die Schwimmhalle des Freizeitzentrums Hains und die Sporthalle in Hainsberg. Bis auf Weiteres gilt:

► der Zutritt zu den Sportanlagen ist nur mit einem nach den gesetzlichen Regelungen gültigen Nachweis über das Vorliegen einer Impfung, eines negativen Testnachweises oder einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus möglich.

Ausnahmen gelten für:
► Kinder unter sechs Jahren
► noch nicht eingeschulte Kinder
► alle Schüler, die einer regelmäßigen Testpflicht in der Schule unterliegen

Die übrigen Verhaltens- und Hygieneregeln für das Training bestehen fort.

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