Bundesweite "Corona-Notbremse" tritt in Kraft

Aktuelle Informationen zum Trainingsbetrieb (Quelle: KVF SOE)

Stand: 26.05.2021, 13:20
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat auf seiner Pressekonferenz am Mittwoch weitere Lockerungen für den Vereinssport mitgeteilt.

Die neue Corona-Schutzverordnung soll vom 31. Mai bis 13. Juni 2021 gelten und beinhaltet Regelungen, die auch den Fußball betreffen. Hiernach soll in diesem Zeitraum bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Kontaktsport mit bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich möglich sein.

Zudem ist Kontaktsport auf Außensportanlagen auch für Erwachsene und bis zu 30 Personen möglich, sofern ein tagesaktueller Negativtest für Sportler und Anleitungspersonal (z. B. Übungsleiter) sowie eine Kontaktnachverfolgung vorliegt.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 sind Sportveranstaltungen mit Besuchern (mit tagesaktuellem Test) sowie angezeigtem Hygienekonzept beim Landkreis möglich. Hierbei war auf Nachfrage bei der Landespressekonferenz von Modellprojekten die Rede, sodass der genaue Verordnungstext abgewartet werden muss. Der Kreisverband Fußball stellt interessierten Vereinen das im vergangenen Jahr erfolgreich erprobte Muster hierfür zur Verfügung.

Zudem wurde im Rahmen eines Eckpunktepapiers ab 14. Juni – vorbehaltlich der positiven Entwicklung – in Aussicht gestellt, dass Groß-/Sportveranstaltungen genehmigt werden, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Auf dieser Seite werden wir über Neuerungen informieren. Detaillierte Ausführungen sind nach der Veröffentlichung der neuen Verordnung auf www.coronavirus.sachsen zu entnehmen. Bis zur Publikation haben diese Ausführungen vorläufigen Charakter.

Stand: 04.05.2021, 14:05
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat auf seiner Pressekonferenz am Dienstag erste Lockerungen für den Vereinssport mitgeteilt. Für den Fußball sind hier besonders die folgenden Bestimmungen relevant:

Vollständig Geimpfte und Genesene (binnen der letzten sechs Monate) werden mit Getesteten gleichgestellt. Jene Anleitungspersonen im Kleingruppen-Training benötigen hiernach keinen tagesaktuellen Test mehr.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen würden zwei Tage später Lockerungen in Kraft treten: Unter dieser Voraussetzung ist Kontaktsport auf Außenanlagen wieder gestattet. Die Inzidenz im Landkreis lag mit gestrigem Datum bei 221,9, sachsenweit bei 215,5.
Zur konkreten Ausgestaltung ist der Beschlusstext der Verordnung abzuwarten. Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung soll vom 10.05 bis 30.05.2021 gelten, zudem wird es hierzu voraussichtlich am Freitag bundeseinheitliche Regeln beschlossen.

Stand: 03.05.2021, 11:30
Der Landessportbund Sachsen hat in seinen Corona-FAQ (Frequently asked questions = „Häufig gestellte Fragen“) die aktuellen Abstimmungsergebnisse mit dem Verordnungsgeber aufgeführt. Konkretisiert wird hierin gegenüber den bisherigen Bestimmungen (s. Stand 23.04.2021) zur sog. Corona-Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, dass eine Anleitungsperson mehrere Gruppen parallel und/oder nacheinander betreuen kann. Dies kann bspw. notwendig sein, wenn mehrere Kleingruppen getrennt voneinander auf einem Spielfeld trainieren.
Für weitere Informationen empfehlen wir auch die Corona-FAQ des Landessportbundes, Änderungen der gültigen Bestimmungen für den Fußball kommuniziert der KVF fortlaufend hier im Beitrag.

Stand: 23.04.2021
Wie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am Freitag mitteilte, treten die Regelungen zur sog. „Notbremse“ am Samstag, dem 24. April in Kraft. Ab dann werden inzidenzwertunabhängige Lockerungen des Landkreises aufgehoben, somit gilt:
Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf im Freien stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen können.

Stand: 22.04.2021
Bundestag und Bundesrat haben die sog. „Notbremse“ beschlossen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz (an drei aufeinander folgenden Tagen) von über 100 in Landkreisen und kreisfreien Städten soll für den Sport gelten: Individualsport mit max. 2 Personen oder dem eigenen Haushalt ist gestattet.

Zudem ist kontaktfreier Sport in Gruppen bis 5 Personen bis 14 Jahre möglich. Bislang galt eine Beschränkung von 20 Personen unter 18 Jahren. Trainer/Übungsleiter müssen ein negatives, tagesaktuelles Covid-Testergebnis (PCR oder Selbsttests) vorweisen können. Unter einem Inzidenzwert von 100 gelten wieder die Regeln der sächsischen Corona-Schutzverordnung.

Das Gesetz und damit die veränderten Regelungen gelten ab Ausfertigung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis zur förmlichen Feststellung – z. B. durch das Landratsamt – der dreitägigen Übertretung der 7-Tage-Inzidenz von 100 gelten die bisherigen Regelungen.

Online-Link zur “Corona-Notbremse” mit den detaillierten Informationen:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...

NEUE Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Sachsen (gilt ab 22. April 2021 bis 12. Mai 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/.../SMS...
 

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